Steuervorteile

Nutzen Sie Ihre Steuervorteile mit 
PV-Direktinvestments!

Investitionen in Anlagen, die erneuerbare Energien erzeugen, bieten langfristigen Gewinn mit niedrigen Risiken und attraktiven Steuervorteilen. Dabei lässt sich mit keiner anderen Kapitalanlage eine Steueroptimierung besser durchführen als mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage:

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50% des Kaufpreises (IAB) sofort absetzen

Sie können 50 % des Nettokaufpreises (Investitionsabzugsbetrag) sofort bzw. bis zu 5 Jahre rückwirkend steuerlich absetzen.

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Weitere 50% Sonder-Afa

Für das aktuelle Jahr können dann weitere 50% Sonder-AfA auf den Restwert abgeschrieben werden. Danach folgt die lineare Abschreibung über 20 Jahre.

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Mit der Steuererstattung die Kosten decken

Aus dieser Steuerrückzahlung bezahlen Sie nun bequem die 25% Eigenkapital (Vorschlag) + 4% Abwicklungsgebühr für die Solaranlage und haben sogar noch etwas übrig.

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Nun trägt sich die Photovoltaikanlage selbst

Bei einer Finanzierung ist es möglich – je nach Konditionen – Zins und Tilgung durch die laufenden Erträge zu decken. Somit hätten Sie eine eigene Photovoltaikanlage erworben, ohne selbst etwas gezahlt zu haben!

Modellrechnung für die Steuervorteile eines PV-Direktinvestments

Überzeugen Sie sich selbst bei einem unverbindlichen Beratungstermin.

Herr Mustermann, ledig, Grenzsteuersatz 45%, Erwerb einer Photovoltaikanlage mit 151,5 kWp
Nettokaufpreis ohne Pacht 200.000 €
Eigenkapitaleinsatz 25% plus 4% Abwicklungsgebühr
58.000 €
Mögliche Steuer-Erstattung (IAB)
Vorjahr 50% (§7g Abs.1-4 EStG)
45.000 €
Mögliche Steuer-Erstattung (Sonder-AfA)
Kaufjahr 50%
22.500 €
Gesamte Steuerrückerstattung
kumuliert
67.500 €
Die aufgeführten Angaben sind beispielhaft und unverbindlich und werden lediglich plakativ, im Rahmen der persönlichen Projektplanung, präsentiert. Individuelle Werte für Zinssätze, Tilgungssätze,Abschreibungen und steuerliche Bezugsgrößen können je nach persönlicher Bonität und Situation abweichend sein. Dieses Beispiel ist nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr. Es dient als Beispielrechnung ausschließlich zur Veranschaulichung der Gestaltungsmöglichkeiten. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine steuerliche Beratung.

Unverbindliche Beratung

Treten wir in Kontakt! Gerne lade ich Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein.